Unterstützung im Haushalt

Hilfestellung bei der Erledigung täglicher Aufgaben 
  • Reinigung der Räume
  • Staub wischen/Staub saugen
  • Geschirrreinigung/Ein- und Ausräumen der Spülmaschine
  • Wäschepflege
  • Fensterreinigung
  • Bett beziehen
  • gemeinsames Kochen

Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag von 125,00 €/Monat abgerechnet werden.

Betreuung und Begleitung

Stundenweise Betreuung und Begleitung
  • Freizeitgestaltung
  • Gesellschaftsspiele
  • Spazieren gehen
  • Begleitung zum Kaffe trinken, Wocheneinkauf, Arztbesuch etc.
  • Botengänge zu Behörden, Post, Apotheke etc.
  • Begleitung zum Friedhof mit Hilfe bei der Grabpflege

Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag von 125,00 €/Monat abgerechnet werden.

Beratungseinsatz

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
  • Beratung zur Versorgung der Angehörigen
  • Rechtzeitig Probleme erkennen und Lösungen anbieten

Je nach Pflegegrad sind regelmäßige Beratungseinsätze durch einen anerkannten Pflegeberater verpflichtend. Ein nicht erfolgter Beratungseinsatz kann zur Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes führen.

Pflegegrad 1 und 2 - einmal halbjährlich

Pflegegrad 3 bis 5  - einmal vierteljährlich