Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag von 125,00 €/Monat abgerechnet werden.
Ab Pflegegrad 1 können diese Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse über den Entlastungsbetrag von 125,00 €/Monat abgerechnet werden.
Je nach Pflegegrad sind regelmäßige Beratungseinsätze durch einen anerkannten Pflegeberater verpflichtend. Ein nicht erfolgter Beratungseinsatz kann zur Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes führen.
Pflegegrad 1 und 2 - einmal halbjährlich
Pflegegrad 3 bis 5 - einmal vierteljährlich
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